AGB
I. Geltungsbereich / Bestellungen
Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) Es gelten ausschließlich die jeweils gültigen AGB und Verkaufsbedingungen der MUSTANG 302 GmbH. Diesen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt und finden ausdrücklich keine Anwendung. Die Verkaufsbedingungen der MUSTANG 302 GmbH gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausgeführt wurde. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der MUSTANG 302 GmbH. Ausnahmslos alle Vereinbarungen mit dem Käufer obliegen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden finden ausdrücklich keine Anwendung. Bestellungen in Sinne des Angebotes nach § 145 BGB kann die MUSTANG 302 GmbH innerhalb von 2 Wochen annehmen.
II. Urheberrechte
Ausdrücklich und ausnahmslos für alle von der MUSTANG 302 GmbH dem Kunden oder Käufer mitgeteilten oder überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen und Dokumentationen behält sich die MUSTANG 302 GmbH die Eigentums-, Lizenz- und Urheberrechte vor. Eine Verteilung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der MUSTANG 302 GmbH.
III. Preise / Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Bereitstellung des Kaufgegenstandes gegen Übergabe einer ordentlichen Rechnung fällig sofern sich aus dem Kaufvertrag (Verbindliche Bestellung) nichts anderes ergibt. Für Bestellfahrzeuge und individuelle Tuning- & Zubehörartikel ist vom Käufer grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 50% der Kaufsumme inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Abschluß des Kaufvertrages zu leisten. Transportsicherungen, Verpackungen und die Entsorgung dieser sind nicht im Kaufpreis des Kaufvertrages oder der Auftragsbestätigung enthalten und werden separat in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders ausgewiesen ist die Mehrwertsteuer im Netto-Kaufpreis nicht enthalten und wird zum jeweils gültigen Satz am Tag der Bereitstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Einbehalte, Skonto oder Rabattabzüge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart, am Tage der Bereitstellung des Kaufgegenstandes durch ordentliche Rechnung ohne Abzug fällig. Für etwaigen Zahlungsverzug des Käufers gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Alle Preisangaben sind in EURO-Währung ausgewiesen und entsprechend zu bezahlen. Der Vertragswert (Gesamtpreis) im Kaufvertrag oder einer verbindlichen Bestellung / Reservierung bezieht sich auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Wechselkursverhältnisses US-Dollar zum Euro. Bedingt durch längere Lieferzeiten u.a. bei kundenkonfigurierten Import- oder Sondermodellen, also Fahrzeuge die der Kunde nach eigenen Vorgaben konfiguriert und bestellt hat, kann sich der Vertragswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Lieferung und somit des tatsächlich abzurechnenden Vertragswertes auf Grund von Währungsschwankungen verändern. Der vom Käufer geschuldete Vertragswert (Gesamtpreis) ist in jedem Fall ausnahmslos der Vertragswert im Währungsverhältnis zum Zeitpunkt der Auslieferung des Kaufgegenstandes. Grundsätzlich sind Währungsschwankungen von +/- 0,02 Prozentpunkten im Verhältnis US-Dollar zum Euro im Vertragswert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses berücksichtigt. Das heißt, nur die darüber hinausgehende Währungsdifferenz findet in der finalen Abrechnung des Kaufgegenstandes Anwendung. (Beispiel: Wechselkursverhältnis USD ./. Euro 1 USD = 0,80 Euro bei Vertragsabschluss; Wechselkursverhältnis USD ./. Euro 1 USD = 0,85 Euro bei Auslieferung; somit wird der Kaufgegenstand mit +0,03 Prozentpunkten, also im Verhältnis 1 USD = 0,83 Euro abgerechnet.). Der Gesamtpreis-Brutto des Angebotes, der Bestellung oder des Kaufvertrages kann sich z.B. durch herstellerbedingte längere Lieferzeiten, Mehrwertsteueranpassungen, Währungsschwankungen oder Modellpreisaufschläge des Herstellers noch verändern. Die eventuell daraus resultierende Kostenerhöhung ist vom Kunden in dessen eigenem Risiko der Bestellung zu tragen und rechtfertigt keinen Nachlass oder Rücktritt von der Bestelllung oder vom Kaufvertrag. Alle Preisvereinbarungen im Kaufvertrag oder der Auftragsbestätigung verstehen sich ohne Überführungs- und Transportkosten, Verpackung und Versicherung. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte aus Gegenforderungen des Käufers sind ausgeschlossen.
IV. Lieferung
Bereitstellung und Übernahme des Kaufgegenstandes erfolgt grundsätzlich ab dem Lager der MUSTANG 302 GmbH. Lieferungen an den Käufer auf dessen schriftlich vereinbarten Wunsch erfolgen auf eigenes Risiko und Gefahr des Käufers. Angebote der MUSTANG 302 GmbH sind grundsätzlich freibleibend bis zur ausdrücklichen Annahme der Bestellung oder Beauftragung durch die MUSTANG 302 GmbH. Erfolgen zwischen der Auftragsbestätigung und Lieferung an den Kunden technische und/oder preisliche Änderungen des Herstellers, z.B. der Modelljahrwechsel, ist die MUSTANG 302 GmbH berechtigt diese an den Käufer weiterzureichen. Vorstehend genannte Änderungen oder Anpassungen durch den Produkthersteller berechtigen den Käufer nicht zur Kündigung oder Aufhebung des Vertrages. Gleiches gilt auch für herstellerbedingte Verlängerungen der Lieferzeit.
V. Lieferzeit
Liefertermine, Liefer- und Produktionsfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können sind schriftlich anzugeben. Der Beginn der Lieferfristen setzt alle die zur Produktion oder Lieferung notwendigen technischen und herstellerbedingen Voraussetzungen voraus. Herstellerbedingte technische oder produkttechnische Ursachen zur Verlängerungen oder Verzögerungen der verbindlichen oder unverbindlichen Liefer- oder Produktionsfristen verlängern die jeweilig mit dem Käufer getroffenen Fristen und Vereinbarungen zur Lieferung dementsprechend. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße vertraglich vereinbarte Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Vorbehalten bleibt die Einrede eines daraus nicht erfüllten Vertrages. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines verbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer jedoch nur in Verzug sofern keine herstellerbedingten technischen oder produkttechnischen Ursachen und oder höhere Gewalt, die eine fristgerechte Lieferung hemmen, vorhanden oder verantwortlich dafür waren. Sonder- oder limitierte Fahrzeugmodelle (beispielsweise BRONCO, GT, MACH1, SHELBY, RAPTOR und LIGHTNING o.ä. sowie durch den jeweiligen Hersteller eingeschränkte Produktionskontingente von bestimmten Modellen oder vom Kunden vorgegebene individuelle Konfigurationen unterliegen grundsätzlich keiner Lieferfristbindung durch die MUSTANG 302 GmbH auch wenn im Kaufvertrag oder der Auftragsbestätigung dem entgegenstehende Fristen oder Vereinbarungen zu informativen Zwecken getroffen wurden. Kommt es bei diesen Fahrzeugmodellen zu einem Leistungs- und Lieferaufschub der nicht vom Verkäufer durch eigenes Verschulden hervorgerufen wurde sondern durch veränderte Betriebs- oder Ablaufprozesse des Herstellers, verlängern sich Liefer- und Produktionszeiten um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Eine Auflösung, Rückabwicklung, Rücktritt oder Wandlung des Kaufvertrags ist ausdrücklich ausgeschlossen. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflicht entsteht der MUSTANG 302 GmbH ein pauschaler Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises inklusive der Mehrwertsteuer zuzüglich Nebenkosten für Bereitstellung, Verpackung, Lager und Transport. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche der MUSTANG 302 GmbH bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Gefahrenübergang auf den Käufer im Bezug auf Beschädigung, sach- oder werttechnischer Verschlechterung des Kaufgegenstandes erfolgt zum Zeitpunkt der Abnahme- und/oder Zahlungsverpflichtung des Käufers. Der Anspruch des Käufers im Falle eines vom Verkäufer verantwortlichen Verzugsschadens beschränkt sich auf höchstens 3% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer vom Vertrag zurücktreten muss er dem Verkäufer frühestens nach Ablauf der vorstehend genannten Aufforderung zur Lieferung eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf einen nachgewiesenen Schadensersatz auf Grund einer vom Verkäufer verschuldeten Lieferverzögerung statt der Leistung beschränkt sich der Anspruch auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung grundsätzlich auch bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen sofern ein nachgewiesener Schaden entstanden ist. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten oder genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen, schließen jedoch ausdrücklich die Auflösung, Rückabwicklung, Rücktritt oder Wandlung des Kaufvertrags aus. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind und schließen ausdrücklich die Nichtabnahme des Vertragsgegenstandes dadurch aus. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein aus daraus resultierenden Abweichungen oder Änderungen keine Rechte des Käufers auf Nichtabnahme oder Rücktritt vom Kaufvertrag hergeleitet werden.
VI. Abnahme / Rücktritt
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Für herstellerbedingte Veränderung am Kaufgegenstand und/oder den Produktions- und Ausstattungsumfängen, Kostenerhöhungen durch den Hersteller, Mehrwertsteuerveränderungen oder Währungsschwankungen sowie einer längeren Lieferzeitperiode die nicht vom Verkäufer zu verantworten ist besteht kein Rücktrittsrecht für den Käufer von der Bestellung bzw. Kaufvertrag. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser mindestens 20% des Kaufpreises. Die dem Verkäufer entstandenen Aufwendung für die Fahrzeugbeschaffung sowie der angefallenen Nebenkosten wie Transportkosten, Einfuhrabgaben, Homologation o.ä.. hat der Käufer in jedem Fall vollständig zu ersetzen.
VII. Gewährleistung / Haftung
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt. Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre. Für aus den USA, Mexiko oder Kanada bezogene Waren und Teile wird eine Herstellergarantie nicht gewährt, so dass auch Rechte aus Herstellergarantien in diesen Ländern nicht weitergegeben werden können. Eine Gewährleistung daraus ist insoweit ausgeschlossen. Verchromte, lackierte und pulverbeschichtete Bauteile unterliegen einer besonderen Verwitterungsgefahr, so dass die Gewährleistung dafür ausgeschlossen wird, wenn der Käufer entsprechende Pflegeanleitungen und -hinweise nicht vollständig beachtet. Die MUSTANG 302 GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die MUSTANG 302 GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab dem Gefahrenübergang. Ist der Käufer Unternehmer, setzen Mängelansprüche voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Überbelastungen durch privat geführte Renn- oder Rennsporteinsätze übernimmt die MUSTANG 302 GmbH keinerlei Haftung für Schäden oder Verschleiß.
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung ersatznutzloser Aufwendungen verlangt.
VIII. Mitteilungspflicht nach dem Fernabsatzgesetzes
Die MUSTANG 302 GmbH mit Sitz in 85716 Unterschleißheim ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Kraftfahrzeugen, der Im- und Export von Kraftfahrzeugen, elektronischen und mechanischen Bauteilen sowie Merchandise- und Zubehörartikel. Die MUSTANG 302 GmbH erklärt den Vorbehalt, eine in Qualität und Leistung gleichwertige Leistung (Warenlieferung) zu erbringen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit erklärt die MUSTANG 302 GmbH den Vorbehalt, diese Leistung nicht zu erbringen. Grundlage der Leistungserbringung sind die abgebildeten Verkaufspreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten, Waren- und Transportversicherung und Verpackungskosten sind nicht Bestandteil der Verkaufspreise. Gemäß § 3 Fernabsatzgesetz hat der Käufer beim Katalogversandhandel grundsätzlich das Recht zum Widerruf. Der Verkäufer kann dieses Recht zum Widerruf der Bestellung durch Gewährung des Rechts auf Rückgabe der gekauften Sache ersetzen wovon die MUSTANG 302 GmbH hiermit Gebrauch macht. Der Käufer hat ausschließlich das Recht zur Rückgabe des Verkaufsgegenstandes. Das Rücknahmeverlagen muss der Kunde schriftlich gegenüber der MUSTANG 302 GmbH als Verkäufer erklären.
IX. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt, bis zum vollständigen Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen, Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, daß der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die MUSTANG 302 GmbH ist nach Rücknahme des Kaufgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, daß geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
X. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
MUSTANG 302 GmbH
Stand 01.01.2021